Festlegung des KFA
Festlegungen für das Spieljahr 2011/12
1. |
Grundlage des Spielgeschehens im SOK ist die Wettspielordnung des TTTV. Alle Sonderregelungen sind in der WO des SOK ersichtlich. Veränderungen, die aus den Vorschlägen der Mannschaftsleiter resultieren, wurden in der Festlegung berücksichtigt. | |
2. |
Spielsystem Gespielt wird in den Kreisligen im Vierersystem (Gruppenkreuzsystem). Die Jugendliga wird weitesgehend in Turnierform ausgetragen.Für die Jugendkreisliga wird ab diesem Spieljahr das Werner Scheffler-System gespielt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Jugendkreisliga im Poolsystem spielt und damit die Spieltage optimiert werden sollen |
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3. |
Mannschaftsaufstellung Die
Mannschaftsaufstellung ist lt. Termin des TTTV, bei tt-info anzugeben. Es sind nur Spieler spielberechtigt, die in tt-info genehmigt wurden. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins gegeneinander, muss eine Ersatzgestellung für die übergeordnete Mannschaftbis zur vollen Mannschaftsstärke aus der nachgeordneten Mannschaft vorgenommen werden.
In der Jugendkreisliga erfolgt die Aufstellung nach der Rangfolge im VMMB. |
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4. |
Ersatzspielregelung entsprechend der WSO Wenn Jugendspieler auch in einer Männermannschaft als Stammspieler gemeldet sind, gilt die Regelung wie in deren Kreisligen.Sollen Jugendspieler in anderen Mannschaften als Ersatzspieler eingesetzt werden, müssen sie eine Jugendfreigabe haben.
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5. |
Spielverlegungen Spielverlegung ist mindestens 1 ½ ´Wochen vor dem Spieltermin beim Staffelleiter zu beantragen (Gründe) und gilt erst nach Bestätigung des Staffelleiters als genehmigt. Dabei sind möglichst neue Spieltermine vorzuschlagen. Langfristige Verlegungsgründe wie Faschingsveranstaltungen bzw. Hallenbelegungen durch andere Veranstaltungen sind dem Staffelleitervor Saisonbeginn bzw. sofort nach Bekanntwerden mitzuteilen. Bei offiziellen Spielabsetzungen (z.B. Witterung) legt der KFA generell einen neuen Spieltag fest.
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Ergebnissmeldung Die Eingabe
der Ergebnisse hat jeweils bis Sonntag 18:00 Uhr bei TT-INFO zu erfolgen. Verantwortlich dafür ist die Heimmanschaft. wenn bis zum darauffolgenden Dienstag kein Protest durch die Gastmannschaft erhoben wurde, wird das Ergbniss genehmigt. Der Protest gegen ein Spielergbnis kann von der betroffenen Mannschaft auf dem Onlineformular vermerkt werden oder schriftlich bzw. telefonisch beim Staffelleiter eingereicht werden. Sollte ein Protest erhoben werden, ist das Originalspielformular oder die Originalkopie für die Gastmannschaft unverzüglich beim Staffelleiter einzureichen.
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7. |
Ausfüllen des Spielformulars In den Spielformularen sind in der Mannschaftsaufstellung grundsätzlich die Vornamen der Spieler mit einzutragen. Proteste, welche auf dem Originalformular vermerkt wurden, müssen im Internetformular fürr de Staffelleiter ersicjtlich sein. |
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8. |
Beläge Ab der Saison 09/10 dürfen nur Beläge eingesetzt werden, welche lt. ITTF offiziell zugelassen sind. Ausnahmen sind nur, nach Antrag, lt WO des KFA zulässig.
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9. |
Meldungen zu den Kreiseinzelmeisterschaften Die Meldetermine sind unbedingt einzuhalten. Nachgemeldete Teilnehmer werden als Ersatzspieler vorgemerkt. Die Nichtteilnahme gemeldeter Spieler, ist bis 2 Tage vor dem Wettkampf mitzuteilen. Von der Gemeinschaft kann ein Ersatz gemeldet werden. Sind bis zu diesem Zeitpunkt keine Ersatzspieler gemeldet worden, so werden gemeldete Ersatzspieler aus anderen Vereinen eingesetzt. Eine Ersatzgestellung einer Gemeinschaft am Wettkamptag wird nicht berücksichtigt . Bei Nichtantreten wird li. Gebührenordnung eine Strafgebühr erhaben. Nur die Teilnahme an den Kreiseinzelmeisterschaften des SOK berechtigt zur Teilnahme an den Bezirkseinzelmeisterschaften (BVO).
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10. |
Meldungen zu den Ranglisten des KFA Ab der Saison 2010/11 wird nur noch eine VRL und eine ERL gespielt. Die VRL wird in 10er Gruppen, die ERL als Top 12 gespielt. Die Meldetermine sind unbedingt einzuhalten. Die Nichtteilnahme gemeldeter Spieler, ist dem KFA bis 2 Tage vor Wettkampf mitzuteilen. Bei kurzfristgen Ausfall gemeldeter Spieler, ist der Ausfallgrund mit anzugeben.
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Pokalspiele |
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Gebührenordnung Strafgebühren 1. KMM2.KEM der D/H/Senioren3.KEM der Sch/Jgd.4.Pokalspiele und Ranglisten5.KRL der Schüler und Erwachsenen
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5,00 € je Mannschaft 3,00 € je Spieler 1,50 € je Spieler keine Startgebühren 1,50 € je Spieler |
13. |
Strafgebühren 1. Einsatz nicht spielberechtigter Spieler2. Verspätete Ergebniseingabe im Ligamanager tt-info.net3. Unentschuldigtes Nichtantreten zu Mannschaftsmeisterschaften und Pokal4. Unentschuldigtes Nichtantreten zu Einzelmeisterschaften5. Fehlende Kennzeichnung der SpielerEntrichtung der Gebühren Alle anfallenden Gebühren werden den Vereinen als Rechnung zugesandt, welche per Überweisung auf das Konto des KFA begleichen sind. Eine individuelle Kassierung von Gebühren zu Versammlungen erfolgt nicht. |
Wertung 0:2 Punkte, 0:10 Spiele5,00 € 10,00 € 10,00 € 1,50 €
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14. |
Auf- und Abstiegsregelung 1. Der Sieger der 1. Kreisliga ist für die 3. Bezirksliga aufstiegsberechtigt. Bei Verzicht ist der Zweitplatzierte aufstiegsberechtigt. Der KFA trifft diesbezüglich die Entscheidung. 2. Die Plätze 8 und 9 der 1. Kreisliga steigen ab.3. Die Plätze 1 und 2 der 2. Kreisliga steigen in die 1. Kreisliag auf.4. Kommen Absteiger aus der 3. Bezirksliag zurpck, gibt es entsprechend mehr Absteiger aus der 1. Kreisliga oder der KFA beschleißt Sonderregelungen (evtl. Relegationsspiele oder Veränderung der Staffelstärken). |
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15. |
Punktgleichheit Bei Punktgleichheit von zwei oder mehreren Mannschaften entscheidet über den Tabellenplatz
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